Quelle: http://www.geobasis-bb.de (unmaßstäblich)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.09.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) „Wohngrundstück und Pferdekoppel, Reichenhainer Weg in Würdenhain“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung August 2026, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Baufläche für die Errichtung eines Wohnhauses und Garagengebäudes in der Gemarkung Würdenhain, Flur 4, Flurstück 43/1 (teilweise), gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
Diese Entwurfsunterlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden in der Zeit
vom 08.10.2026 bis einschließlich 09.11.2026
über den Internetauftritt der Gemeinde Röderland veröffentlicht: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste
Die Unterlagen stehen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg zur Verfügung: https://bb.beteiligung.diplanung.de
Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist in der Verwaltung der Gemeinde Röderland, Am Markt 1 in 04932 Röderland – OT Prösen während der Dienststunden
| Montag | 09.00 – 11.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr |
| Donnerstag | 13.00 – 15.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 – 11.00 Uhr |
bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.
Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen öffentlich aus:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern:
Gutachten:
| Stellungnahmen der Behörden: | ||
| • | Landkreis Elbe-Elster vom 16.06.2026 – mit Aussagen: | |
|
| - | zu den Immissionen der Pferdekoppel |
|
| - | zu artenschutzfachlichen Vermeidungsmaßnahmen |
|
| - | zu Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes |
Hinweise:
Stellungnahmen zum Planentwurf sollen elektronisch an c.ach@gemeinde-roederland.de übermittelt werden.
Stellungnahmen zum Entwurf können auch während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich während der Dienststunden des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Übersichtsplan:
Prösen, den 25.09.2026