Liebe Hundebesitzer,
in letzter Zeit ist es vermehrt vorgekommen, dass Hundekot im öffentlichen Raum – wie auf Gehwegen, Wiesen oder Plätzen – liegen geblieben ist.
Daher bitten wir Sie, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes ordnungsgemäß zu beseitigen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass das Nichtentfernen von Hundehinterlassenschaften nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg eine Ordnungswidrigkeit darstellt und daher mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.