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Gemeindeanzeiger - Amtsblatt für die Gemeinde Röderland
Ausgabe 12/2025
Aus der Gemeindeverwaltung
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Hinweis an alle Hundebesitzer

Liebe Hundebesitzer,

in letzter Zeit ist es vermehrt vorgekommen, dass Hundekot im öffentlichen Raum – wie auf Gehwegen, Wiesen oder Plätzen – liegen geblieben ist.

Daher bitten wir Sie, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes ordnungsgemäß zu beseitigen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass das Nichtentfernen von Hundehinterlassenschaften nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg eine Ordnungswidrigkeit darstellt und daher mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Ihr Ordnungsamt