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Gemeindeanzeiger - Amtsblatt für die Gemeinde Röderland
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Röderland
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H a u s h a l t s s a t z u n g der Gemeinde Röderland für das Haushaltsjahr 2025

Gemäß § 69 i. V. m. § 65 der Brandenburgischen Kommunalverfassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.02.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr wird wie folgt festgesetzt:

Festsetzung

EUR

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Erträge

9.350.800,00

Aufwendungen

10.304.800,00

davon:

ordentliche Erträge

9.350.800,00

ordentliche Aufwendungen

10.304.800,00

außerordentliche Erträge

0,00

außerordentliche Aufwendungen

0,00

Gesamtergebnis

-954.000,00

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen

9.382.500,00

Auszahlungen

10.799.200,00

davon:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

8.910.500,00

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

9.815.200,00

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

472.000,00

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

897.700,00

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0,00

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

86.300,00

Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln

1.416.700,00

§ 2

Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht aufzustellen.

§ 3

Die Steuersätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen:

§ 4

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 5

Ein Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht festgesetzt.

§ 6

1.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Erhöhung des geplanten Fehlbetrages im laufenden Haushaltsjahr um 150.000,00 EUR auf -1.104.000,00 EUR

und

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 100.000,00 EUR festgesetzt.

2.

Die Wertgrenzen, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 40.000,00 Euro festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

4.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

Röderland, 06.02.2025

Markus Terne
Bürgermeister