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Gemeindeanzeiger - Amtsblatt für die Gemeinde Röderland
Ausgabe 4/2026
Aus der Gemeindeverwaltung
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Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Standortkonzept zur Steuerung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Röderland

Die Gemeinde Röderland beabsichtigt, ein Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) aufzustellen. Durch eine vorausschauende Planung sollen frühzeitig Fehlentwicklungen und Flächenkonkurrenzen vermieden werden. Das Ziel ist, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen nur auf geeigneten Standorten entwickelt werden können. Das Standortkonzept dient der Gemeinde Röderland zur konzeptionellen Vorbereitung und Steuerung des Photovoltaik-Ausbaus sowie einer hierauf aufbauenden Bauleitplanung. Die Grundlage für die Kriterien bilden planerische und gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen, standortbedingte Anforderungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und die örtlichen und naturräumlichen Gegebenheiten des Gemeindegebiets Röderland.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 18.02.2026 die Standortkriterien des Standortkonzept gebilligt. Die daraus resultierende Flächenkulisse wurde in Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten der Gemeinde Röderland überarbeitet und angepasst.

In der Sitzung am 18.02.2026 wurde außerdem die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der Entwurf des Standortkonzeptes wird im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen zum Standortkonzept können während der Dauer der Veröffentlichung vom

12.03.2026 bis einschließlich dem 13.04.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Röderland unter der Internet-Adresse: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste eingesehen werden.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bauleitplanung.brandenburg.de sowie über das digitale Portal „DiPlanBeteiligung“ unter https://bb.beteiligung.diplanung.de zur Verfügung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der veröffentlichten Unterlagen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsdauer als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland/OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:

Montag:

09.00 - 11.00 Uhr

Dienstag:

09.00 - 11.00 und 13.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag:

13.00 - 15.00 Uhr

Freitag:

09.00 - 11.00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per E-Mail an c.ach@gemeinde-roederland.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland)) abgegeben werden.

Röderland, den 24.02.2026

Terne
Bürgermeister