Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie informiert:
seit dem 8. Mai 2023 können Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte über das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg beantragt werden.
Private Haushalte im Land Brandenburg, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, erhalten rückwirkend (bei Verdoppelung der Vorjahreskosten) finanzielle Hilfe für die im Jahr 2022 gestiegenen Heizkosten.
Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Landingpage mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Anträge sind online zu stellen.
Antragsseite der ILB: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/
Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen oder bei der Antragstellung Hilfe benötigen, können werktags von 8 - 17 Uhr mit dem ILB-Beratungsteam telefonieren.
ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920
Eine Papier-Antragstellung ist möglich, führt allerdings zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten.
Die Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.