Gemäß § 60 Abs. 7 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 80 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt:
Die Bewerberin Tabea Lüdtke der Wählergemeinschaft Haida hat die Wahl zur Gemeindevertreterin nach § 51 BbgKWahlG nicht angenommen.
Frau Grit Brößgen ist auf der Liste des Wahlvorschlagträgers „Wählergemeinschaft Haida“ die nächste noch nicht für gewählt erklärte und zu berücksichtigende Ersatzperson.
Auf der Grundlage des § 60 Abs. 6 BbgKWahlG hat der Wahlleiter festgestellt, dass der Sitz nach § 60 Abs. 3 Satz 1 BbgKWahlG auf Frau Grit Brößgen übergeht.
Mit Schreiben vom 13.06.2024 erklärte Frau Grit Brößgen form- und fristgerecht, dass sie die Wahl in die Gemeindevertretung Röderland annimmt.
Röderland, den 14.06.2024