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Gemeindeanzeiger - Amtsblatt für die Gemeinde Röderland
Ausgabe 7/2026
Aus der Gemeindeverwaltung
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Bekanntmachung

Abbildung 1: Übersichtskarte zur Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (schwarz gestrichelte Linie), Plangrundlage: DTK 10 © GeoBasis-DE/LGB (2025), dl-de/by-2-0)

über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs zum Bebauungsplan „Erweiterung des Gewerbegebiets für die Lausitz Propan GmbH im OT Prösen“ der Gemeinde Röderland

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 29.04.2026 den Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Prösen an der Bundesstraße (B) 101 und umfasst die Flurstücke 2 und 3 (tlws.), Flur 6 der Gemarkung Prösen. Es hat eine Größe von ca. 2 ha und grenzt im Südwesten an das Betriebsgelände der Firma Lausitz Propan, im Nordwesten an Pflanzungen entlang der B 101 und im Nordosten und Südosten an landwirtschaftliche Flächen sowie an den Weg „An d. B101“. Die Flächen des Geltungsbereichs werden landwirtschaftlich genutzt. Der Geltungsbereich kann auch dem beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

 

 

Wesentliches Planungsziel ist die Erweiterung des ortsansässigen Gewerbebetriebs. Die Lausitz Propan GmbH will ihr Betriebsgrundstück zur Errichtung einer Lagerhalle und der Inanspruchnahme weiterer Erschließungsflächen erweitern. Der Entwurf des Bebauungsplans beabsichtigt die Festsetzung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO einschließlich Festsetzungen zum Maß der Nutzung und zu überbaubaren Grundstücksflächen. Weitere Festsetzungen werden zu Ausgleichsmaßnahmen und zur Grünordnung getroffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom

 

11.06.2026 bis einschließlich dem 13.07.2026

 

auf der Internetseite der Gemeinde Röderland unter der Internet-Adresse: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste eingesehen werden.

 

Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bauleitplanung.brandenburg.de sowie über das digitale Portal „DiPlanBeteiligung“ unter https://bb.beteiligung.diplanung.de zur Verfügung.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der veröffentlichten Unterlagen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland/OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:

 

Montag:

09.00 - 11.00 Uhr

Dienstag:

09.00 - 11.00 und 13.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag:

13.00 - 15.00 Uhr

Freitag:

09.00 - 11.00 Uhr

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per E-Mail an c.ach@gemeinde-roederland.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland)) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Röderland deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Umwelt-Schutzgut

Informationen dazu in Schlagworten

Der Mensch und seine Gesundheit

Lärmemissionen, Verkehrsemissionen, Lärmemissionen durch Gewerbe, Risiko von Unfällen und Katastrophen durch die Nähe zu einem Störfallbetrieb, Abstand zu schutzwürdigen Nutzungen, Brandschutz und Löschwasser

Kultur und sonstige Sachgüter

Archive der Kulturgeschichte, Denkmale (Bau- und Bodendenkmale), Leitungen

Boden und Fläche

Ertragsfähigkeit der Böden, Landwirtschaftliche Nutzung, Acker, Grünland Bodenaufbau, Versiegelung und Inanspruchnahme von Flächen, Altlasten und Kampfmittel, Bodenfunktionen, Ausgleich von Eingriffen, Archive der Naturgeschichte, Geologie, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz

Wasser

Wasserver- und -entsorgung, Versickerung von Niederschlagswasser, Auswirkungen auf das Grundwasser und Oberflächengewässer, Bewirtschaftungsziele, Wasserschutzgebiete, Graben, Gewässer II. Ordnung, Löschwasser

Klima und Luft

Lufthygiene, Lokalklima, Kaltluft, Verkehrsemissionen, Versiegelung und Kleinklima

Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

Acker, Geschützte Allee, Auswirkungen auf die Flora und Fauna (insbesondere Brutvögel, Reptilien, Fledermäuse), geschützte Arten, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Biotoptypen, Auswirkungen auf geschützte Landschaftsbestandteile, Biotopwert, Schutzgebiete, Freiraumverbund, Wald, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz

Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholungsnutzung

Auswirkungen auf das Landschaftsbild, das Landschaftsbild prägende Elemente

Wechselwirkungen

Wechselbeziehungen zwischen Belangen des Umweltschutzes und den Umweltschutzgütern, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden, Fläche, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

Sonstiges

Ziele und Grundsätze der Raumordnung, Anbauverbotszone, Abschichtung in den Umweltprüfverfahren, Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan, Abfallentsorgung

Röderland, den 27.05.2026

 

Terne
Bürgermeister