Nach § 99 Abs. 2 SächsGemO ist ein Bericht über die Eigenbetriebe und die Unternehmen vorzulegen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Gemäß § 99 Abs. 4 SächsGemO ist der Beteiligungsbericht von der Gemeinde zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Dies ist ortsüblich bekannt zu geben.
Die Gemeinde Elstertrebnitz gibt hiermit bekannt, dass der Beteiligungsbericht der Gemeinde Elstertrebnitz für das Jahr 2024 in der Stadtverwaltung Pegau, Zimmer 1.06, zu den Dienstzeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung steht.