Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in der Vergangenheit erreichten das Landesministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vermehrt Anfragen über die Zuständigkeiten an Fließgewässern. Gerade in Zeiten der Vegetationsphase, z. B. wer verschneidet Gehölze in oder am Gewässer oder wer ist zuständig, wenn ein Baum ins Gewässer gefallen ist.
Im Zuge dessen hat das LfULG die gezeigte Grafik erstellt und folgende Informationen gegeben.
| Kurz festgehalten: | |
| • | Mühlgraben liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Landestalsperrenverwaltung (LTV) |
| • | Mühlgraben -> Gewässerbett bis Ufer (siehe Grafik) |
| • | ab Gewässerrandstreifen (siehe Grafik) -> Zuständigkeit bei anliegendem Flächeneigentümer |
| • | Ausnahme! -> Ufermauern |
| Was bedeutet das nun als Anlieger? | |
| • | Betretungsrecht bei notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen (müssen rechtzeitig vorher angekündigt werden!) |
Wo finden Sie weitere Informationen?
https://www.wasser.sachsen.de/gewaesserrandstreifen-21116.html