im September haben wir wieder unser Altstadtfest gefeiert. Der Zuspruch der Menschen hat uns gezeigt, dass dieses Fest für viele Besucher aus nah und fern ein Anziehungspunkt ist. Ich danke den Mitarbeiterinnern und Mitarbeitern der Stadt für ihr Engagement bei der Vorbereitung und Durchführung des Festes und bei allen Mitstreitern, welche das Fest durch ihre Angebote bereichert haben.
Nachdem der Stadtrat sich in seiner ersten Sitzung konstituiert und formelle Fragen wie Stellvertretung des Bürgermeisters und Mitgliedschaft in den einzelnen Ausschüssen geklärt hat, wurden in der zweiten Sitzung bereits eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst.
So wurde z. B. der Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum Energiepark Pegau gefasst. Der zugrunde liegende Aufstellungsbeschluss datiert vom 13.07.2022. Bei diesem Energiepark handelt es sich um ein Gebiet westlich Werben, welches für den Bau von Windkraftanlagen vorgesehen ist. Da die Fläche alle Voraussetzungen für die Errichtung derartiger Anlagen erfüllt, verfolgte die Stadt dieses Vorhaben schon seit Jahren. Allerdings wurde diese Fläche bisher nicht in den Regionalplan aufgenommen und so konnte das Vorhaben nicht vorangebracht werden. Nunmehr hat sich der Freistaat Sachsen das Ziel gesetzt, bis zum Ende des Jahres 2027 auf 2 Prozent der Fläche Sachsens Windräder zu installieren, eine Verzehnfachung zum bisherigen Stand. Die Stadt Pegau macht von dem Recht einer Abstandsregelung Gebrauch und legt den Mindestabstand eines Windrades von 1000 Metern bis zur Wohnbebauung fest.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einsicht in die Planungen zum Energiepark Pegau zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben. Eine Einsichtnahme kann dann im Bauamt der Stadt Pegau erfolgen. Bitte beachten Sie dazu die entsprechende Bekanntmachung in diesem Amtsblatt. Ebenso finden Sie die Planungsunterlagen auf der Homepage der Stadt und im Beteiligungsportal des Freistaates.
Auf dem Windvorranggebiet westlich von Pegau stehen schon seit über 25 Jahren Windräder. Hier kann ein sogenanntes Repowering erfolgen. Dabei werden bestehende Altanlagen durch den Eigentümer abgebaut und durch neue ersetzt. Der Bauherr benötigt hier lediglich eine Baugenehmigung. Für ein Windrad wurde diese durch das Landratsamt erteilt. Das Windrad wird eine Nabenhöhe von 165 m aufweisen. Die 1000m Abstandsregelung zur Wohnbebauung wird eingehalten. Vier ältere Anlagen wurden bereits demontiert.
Für das Gebiet östlich von Groß-/Kleinschkorlopp ist die Ausweitung des dort vorhandenen Standorts vorgesehen. Die Stadt Pegau hat auch hier auf die Einhaltung des Abstandes von 1000 m zur Wohnbebauung bestanden. Der Stadt liegen noch keine Unterlagen zur Aufstellung eines B-Planes vor, welche Voraussetzung für die Errichtung weiterer Windräder ist.
Der Freistaat Sachsen hat in diesem Jahr ein Gesetz erlassen, welche die bislang mögliche Zahlung von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die Kommunen gemäß § 6 Erneuerbare Energien Gesetz ab dem Jahr 2025 verpflichtend macht. Je nach Größe der Anlage können das bis zu 25.000 Euro pro Jahr sein. Die Zahlung wird auf die Kommunen aufgeteilt, welche im Umkreis von 2,5 km um das Windrad herum liegen.
In Anbetracht der immer geringer werdenden Zuweisungen des Freistaates und stetig steigender Bau- und Unterhaltskosten wird der Haushalt der Stadt über eine solche zukünftig dauerhafte Einnahme stabilisiert. Was vom Gesetzgeber noch nicht vorgesehen ist, ist ein direkter und damit günstigerer Strombezug der Bürger vom entsprechenden Betreiber. Hier suchen wir noch nach Lösungen.
Die Stadt Pegau spricht sich für den Ausbau der erneuerbaren Energien aus. So versorgt die stadteigene Wasserkraftanlage an der Untermühle das Schulzentrum seit über 5 Jahren mit umweltfreundlich erzeugter Elektroenergie und spart erhebliche Kosten für den Stromeinkauf. Schrittweise soll auch Photovoltaik stärker für die Versorgung der städtischen Gebäude mit Elektroenergie genutzt werden, um die Stadt unabhängiger von den Marktpreisen zu machen und mit der Nutzung erneuerbarer Energie auch langfristig Kosten zu senken.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Herbstzeit.
Ihr Bürgermeister