Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Grundsteuerrate und die Gewerbesteuervorauszahlung
4. Quartal 2024 am 15.11.2024 fällig sind.
Alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diese Zahlungstermine zu beachten und die Überweisung, mit Angabe des Kassenzeichens, auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.