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Amtsblatt Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Ausgabe 2/2023
Stadt Pegau
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Beschlüsse der 25. Stadtratssitzung am 18. Januar 2023 öffentlich

306/25/23

Der vorgelegte Bericht von Hennecken & Partner über den Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Pegau wird festgestellt. Der Überschuss aus 2021 von 661.775,36 € wird auf neue Rechnungen vorgetragen.

307/25/23

Spenden im Zeitraum vom 14.09.2022 bis 31.12.2022 wurden bestätigt.

308/25/23

Der Stadtrat beschließt den Widerruf der Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz (UStG) rückwirkend zum 01.01.2023.

309/25/23

Zustimmung zur Anlage der Nutzungsentgeltordnung für die Benutzung von Räumen im Volkshaus Pegau. Aufhebung Beschluss vom 21.10.2004 zur Anlage der Nutzungsentgeltordnung für die Benutzung von Räumen im Volkshaus Pegau.

310/25/23

Beschluss der 2. Änderung zum Betriebsführungsvertrag mit „Dienstleistung Konform“ ab 01.01.2023 – Objekt Freibad Pegau.

311/25/23

Beschluss zur Erhöhung des Nutzungsentgeltes für Garagenflächen der Stadt Pegau von 46,02 € auf 120,00 € jährlich ab 01.01.2023.

312/25/23

Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Beauftragung einer Anwaltskanzlei für die drohende Klage durch die Gemeinde Elstertebnitz.

Erinnerung an die Zahlung der Steuern

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Grundsteuerrate und die Gewerbesteuervorauszahlung 1. Quartal 2023 am 15. Februar 2023 fällig sind.

Alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diese Zahlungstermine zu beachten und die Überweisung, mit Angabe des Kassen-/Buchungszeichens, auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.

Umschreibung der Grundsteuer beim Verkauf von Grundstücken

Beim Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen etc. wird im notariellen Kaufvertrag vereinbart, ab welchem Zeitpunkt der Käufer die Grundsteuer bezahlen muss. Hier handelt es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung, die nur zwischen Verkäufer und Käufer eine Bedeutung hat. Die Stadt Pegau kann die Grundsteuer jedoch erst auf den neuen Eigentümer umschreiben, wenn das Finanzamt die sogenannte Zurechnungsfortschreibung durchgeführt hat. Das geschieht immer zum Stichtag 1.1. des darauffolgenden Jahres. Als Folge des Arbeitsanfalls bei den Bewertungsstellen der Finanzämter kommt es bei der Durchführung dieses Fortschreibungsverfahrens zu Verzögerungen, die sich über mehrere Monate erstrecken können.

!!!Bis zur Umschreibung durch das Finanzamt ist der bisherige Eigentümer weiterhin grundsteuerpflichtig (§ 9 Grundsteuergesetz)!!!

Sobald das Finanzamt das Änderungsverfahren durchgeführt hat, übersendet es dem neuen Grundstückseigentümer einen Grundsteuermessbescheid, aus welchem sich die Änderung der Fortschreibung und Bemessungsdaten ergeben. Aufgrund dieses neuen Grundsteuermessbescheides stellt die Stadt Pegau den neuen Grundsteuerbescheid aus. Dem bisherigen Eigentümer werden die zum Zeitpunkt des Aufhebungsbescheides bezahlten Grundsteuern zurückerstattet und gleichzeitig dem neuen Eigentümer rückwirkend in Rechnung gestellt.

Aufgrund des derzeit hohen Arbeitsaufkommens durch die Aufarbeitung und Änderungen der Eigentumsverhältnisse bzw. Grundstücksdaten der Finanzämter für die neue Grundsteuerreform, kommt es ebenso zu Verzögerungen bei der Erstellung der Grundsteuerbescheide durch die Stadt Pegau. Bitte stellen Sie die fälligen Zahlungen nicht vorzeitig ein, da es sonst zu unnötigen Mahnungen mit Mahnkosten kommt. Gerne können Sie sich auch beim zuständigen Finanzamt in Grimma über den Fortschritt des Änderungsverfahrens informieren. Die Kontaktdaten des jeweiligen Bearbeiters finden Sie auf Ihrem Grundsteuermessbescheid. (03437 940-0)

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die Stadtverwaltung Pegau