Wir wünschen allen Tierfreunden ein frohes neues Jahr 2023, bleiben sie und ihre Vierbeiner gesund!
Kiras Neujahrswunsch: Endlich ein Zuhause bei einer Familie die mich liebt so wie ich bin und die mir die erforderliche Geduld und Liebe entgegenbringt, damit ich auch endlich bleiben kann. Die kleine Kira ist jetzt schon wieder einige Monate im Tierheim und hat sich gut entwickelt. Sie liebt ihren Menschen, d.h. wir suchen eine Einzelperson für sie. Kira hat auch große Probleme mit dem Alleinsein. Sie hat sicherlich in ihrem bisherigen kurzen Hundeleben keine guten Erfahrungen gemacht. Wir denken, dass Kira mit der Zeit lernt auch mal allein zu bleiben, aber das braucht noch viel Zeit und Geduld. Kira muss sich erst in dem neuen Zuhause einleben und merken, dass sie hier ihr Zuhause gefunden hat und nicht wieder weg muss. Kira sollte zu einem Tierfreund wo keine weiteren Tiere im Haushalt leben. Der Verein übernimmt auch in Abstimmung mit uns die Kosten für den Besuch eines Hundetrainers.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unseren Tierheimleiter Hr. Hellriegel Telefon: 0151 24266000.
Die (traurige) Realität zeigt, dass die wenigsten Autofahrer bei Kollisionen mit einem Hund oder einer Katze anhalten. Zwar besteht auch hier keine Pflicht, den Unfall zu melden. Dennoch empfiehlt es sich aus Gründen des Tierschutzes sowie dem Tierhalter zuliebe, nachzuprüfen, ob das Tier tot oder verletzt ist und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. So wäre es bei einem Unfall in einer Wohngegend beispielsweise möglich, den Besitzer des Hundes beziehungsweise der Katze herauszubekommen. Manchmal finden sich dazu auch Hinweise am Halsband.
Sofern Sie sich das zutrauen, könnten Sie auch das verendete Tier von der Straße ziehen oder das verletzte Tier zu einem Tierarzt transportieren.
Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, ist eine Fahrerflucht nicht vollkommen auszuschließen. Darüber hinaus kann Ihnen noch eine weitere Strafe drohen, wenn Sie ein verletztes Tier nach einem Unfall einfach sich selbst überlassen und weiterfahren. Es kann beispielsweise ein Verstoß gegen das Gesetz zum Tierschutz vorliegen, wenn der Hund oder die Katze unnötig leidet. Wird Ihnen Tierquälerei vorgeworfen, nachdem Sie nicht angehalten haben, um dem verletzten Tier zu helfen, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro auf Sie zukommen.
Es ist Ihnen ebenfalls nicht erlaubt, den Hund oder die Katze zu „erlösen“, weil dies Ihrer Meinung nach das Beste für das Tier wäre. Rufen Sie die Polizei oder einen Tierarzt hinzu, denn diese Entscheidung darf nur ein Tierarzt treffen.