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Amtsblatt Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Ausgabe 3/2023
Stadt Pegau
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Hundesteuer 2023

Aufgrund einer Verfahrensumstellung haben alle Steuerpflichtigen zu Beginn des Jahres neue Steuerbescheide erhalten. Das alte Buchungszeichen wurde ersetzt durch das neue Kassenzeichen. Bitte achten Sie bei Ihrer Überweisung darauf. Die Hundesteuer ist als Jahressteuer für das Kalenderjahr 2023 am 01.04.2023 fällig. Auf Grund des Wochenendes verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag.

Alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe des Kassenzeichens auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.

Hinweis zur Meldepflicht

Nach § 12 Abs. 1 der Hundesteuersatzung sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat, die im Stadtgebiet gehalten werden, innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzumelden. Kontrollen behalten wir uns vor. Verstoße gegen vorgenannte Meldepflicht werden mit Geldbuße geahndet.