Wir weisen alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass die zuletzt erteilten Hundesteuerbescheide weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Die Hundesteuer ist als Jahressteuer für das Kalenderjahr 2024 am 01.04.2024 fällig.
Auf Grund des Sonn-und Feiertages verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag.
Alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe des Buchungszeichens auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.
Nach § 12 Abs. 1 der Hundesteuersatzung sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat, die im Stadtgebiet gehalten werden, innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzumelden. Kontrollen behalten wir uns vor. Verstoße gegen vorgenannte Meldepflicht werden mit Geldbuße geahndet.