Seit geraumer Zeit sind mehrere Hinweise aufgetaucht, dass der Elbebiber sich am Profener Elstermühlgraben wieder angesiedelt hat. Der Elbebiber ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und darf somit nicht gestört, gefangen, verletzt oder gar getötet werden. Auch seine Baue stehen unter Schutz.
Der Gemeinde Elstertrebnitz ist bewusst, dass der Biber seinen Lebensraum bekanntlich selbst gestaltet und dies zu Konflikten führen kann.
Laut Auskunft durch den Landkreis Leipzig – Untere Naturschutzbehörde – ist nicht mit dem Bau von Biberdämmen zu rechnen, da der Mühlgraben eine relativ konstante Wasserführung hat. Problematischer ist der Fakt, wenn die großen Nager wertvolle oder erhaltenswerte Gehölze am Uferbereich annagen und diese fällen.
Hier sollten die Bäume, laut Landkreis Leipzig, mit sogenannten Drahthosen (mind. 1,50 m hoch) ummantelt oder mit Verbissschutzmittel (z. B. WÖBRA©) eingestrichen werden.
Haben Sie Fragen zu der Thematik oder als Anrainer vom Mühlgraben ebenfalls Sichtungen des Elbebibers gemacht, können Sie sich gern an die Verwaltung wenden.