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Amtsblatt Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Ausgabe 3/2024
Gemeinde Elstertrebnitz
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Informationen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

vom 1. März bis 30. September eines Jahres gilt die sogenannte „Schonzeit“.

Somit dürfen in der genannten Zeit Bäume, die außerhalb des Waldes stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht auf Stock gesetzt oder beseitigt werden.

Zugelassen sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Siehe dazu § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG.

Bei Fragen können Sie sich selbstverständlich an die Gemeinde Elstertrebnitz wenden.