Wir weisen alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass die zuletzt erteilten Hundesteuerbescheide weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Die Hundesteuer ist als Jahressteuer für das Kalenderjahr 2026 am 01.04.2026 fällig.
Hinweis zur Meldepflicht
Nach § 12 Abs. 1 der Hundesteuersatzung sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat, die im Stadtgebiet gehalten werden, innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzumelden. Kontrollen behalten wir uns vor. Verstoße gegen vorgenannte Meldepflicht werden mit Geldbuße geahndet.