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Amtsblatt Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Ausgabe 3/2026
Gemeinde Elstertrebnitz
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Erinnerung an die Zahlung der Hundesteuer 2026

Hundesteuer 2026

Wir weisen alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass die zuletzt erteilten Hundesteuerbescheide weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Die Hundesteuer ist als Jahressteuer für das Kalenderjahr 2026 am 01.04.2026 fällig.

Hinweis zur Meldepflicht

Nach § 12 Abs. 1 der Hundesteuersatzung sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat, die im Stadtgebiet gehalten werden, innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzumelden. Kontrollen behalten wir uns vor. Verstoße gegen vorgenannte Meldepflicht werden mit Geldbuße geahndet.