Titel Logo
Amtsblatt Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Ausgabe 4/2024
Gemeinde Elstertrebnitz
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verbot - Verbrennen von Pflanzenabfällen

Am 30.01.2019 hat der Sächsische Landtag eine Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechtes beschlossen.

Ab diesem Zeitpunkt ist eine Verbrennung von Pflanzenabfällen, auch in einer Feuerschale, nicht mehr zulässig. Abfälle, wozu auch Grünschnitt zählt, dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in dafür zugelassene Anlagen oder Einrichtungen verbracht und dort behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Alle anfallenden Pflanzenabfälle aus Garten oder Haushalt können durch Verrotten, insbesondere durch Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, verwertet werden.

Für haushaltsübliche Mengen empfiehlt der Landkreis die Nutzung einer Biotonne. Größere Mengen von pflanzlichen Abfällen können ganzjährig kostenpflichtig an den Sammelstellen der KELL oder privaten Entsorgern abgegeben werden.

Sollten alle aufgezeigten Möglichkeiten nicht genutzt werden können, kann nach dem Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz ein Ausnahmeantrag nur noch bei der Landesdirektion Leipzig, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, gestellt werden. Das Landratsamt des Landkreises Leipzig oder das Ordnungsamt der Kommune ist hierfür nicht mehr zuständig.