Titel Logo
Amtsblatt Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Ausgabe 4/2025
Gemeinde Elstertrebnitz
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Erinnerung an die Zahlung der Hundesteuer 2025

Wir weisen alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass die zuletzt erteilten Hundesteuerbescheide weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Die Hundesteuer ist als Jahressteuer für das Kalenderjahr 2025 am 01.04.2025 fällig.

Hinweis zur Meldepflicht

Nach § 12 Abs. 1 der Hundesteuersatzung sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat, die im Stadtgebiet gehalten werden, innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzumelden. Kontrollen behalten wir uns vor. Verstoße gegen vorgenannte Meldepflicht werden mit Geldbuße geahndet.