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Amtsblatt Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Ausgabe 5/2023
Gemeinde Elstertrebnitz
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Elstertrebnitz über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „PV-Anlage Schrott Wetzel“ in Elstertrebnitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Elstertrebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.04.2023 mit Beschluss-Nr. 190/27/23 die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „PV-Anlage Schrott Wetzel“ in Elstertrebnitz beschlossen.

Die Schrott Wetzel GmbH ist aufgrund steigender Strombeschaffungskosten dringend auf eine alternative Energiequelle angewiesen, um den Standort Elstertrebnitz dauerhaft zu sichern. Dies kann kurzfristig am besten durch die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf eigenen Flächen des Unternehmens erfolgen.

Die dafür vorgesehen Flächen sind jedoch dem planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen, der von Bebauung grundsätzlich freizuhalten ist. Freiflächenphotovoltaik zählt auch nicht zu den im Außenbereich privilegiert zulässigen Vorhaben nach § 35 I BauGB. Um die geplante Anlage gleichwohl genehmigungsfähig zu machen, muss daher von der Gemeinde Elstertrebnitz ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Der Bebauungsplan wird auf dem Flurstück 222/7 und einem Teil des Flurstückes 222/6 der Gemarkung Elstertrebnitz als ein Sonstiges Sondergebiet „PV-Anlage Schrott Wetzel“ ausgewiesen.

Da der gemeinsame Flächennutzungsplan (FNP) Pegau/Elstertrebnitz am Vorhabenstandort eine landwirtschaftliche Fläche vorsieht, muss auch der FNP angepasst werden. Die Änderung des FNP erfolgt nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens.

Gemäß § 6 Abs. 2 ROG ist ein Zielabweichungsverfahren bei der Landesdirektion anzustreben. Die Unterlagen dazu wurden am 21.02.2023 an die Landesdirektion zur Prüfung übergeben. Die Zielsetzungen des Bebauungsplanes stehen nicht im Einklang mit dem Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2021.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „PV-Anlage Schrott Wetzel“ in der Fassung vom 01.04.2023, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und die auf der Planzeichnung eingetragenen textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit

vom 15.05.2023 bis zum 16.06.2023 aus.

Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG wird die öffentliche Auslegung durch die Veröffentlichung im Internet ergänzt.

Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt innerhalb der Frist eine Auslegung der Unterlagen während der Dienstzeiten

Montag:

08.00 - 11.30 Uhr und 13 - 16.00 Uhr

Dienstag:

08.00 - 11.30 Uhr und 13 - 18.00 Uhr

Mittwoch:

08.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag:

13.00 - 16.00 Uhr

Freitag:

08.00 - 11.30 Uhr im Gemeindeamt Elstertrebnitz, D64, 04523 Elstertrebnitz.

Während dieser Auslegungsfrist können Betroffenheiten, die durch diesen Bebauungsplan möglicherweise entstehen, sowie Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Planungsunterlagen zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes „PV-Anlage Schrott Wetzel“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) auf der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht sind im Internet auf der Website der Gemeinde Elstertrebnitz unter www.elstertrebnitz.de oder über das Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de abrufbar.

Für Rückfragen steht das beauftragte Planungsbüro ICL Ingenieur Consult GmbH, Diezmannstraße 5, 04207 Leipzig; Herr Mielke; t.mielke@icl-ing.com zur Verfügung.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Elstertrebnitz, 21.04.2023

D. Zühlke
Bürgermeister