Die Wahl des Jugendparlamentes der Gemeinde Elstertrebnitz wird in der Zeit vom 06.08.2024, 8.00 Uhr, bis zum 13.08.2024, 16.00 Uhr, als Briefwahl durchgeführt. Als Wahltag im Sinne der Wahlordnung für das Jugendparlament der Gemeinde Elstertrebnitz wurde der 13.08.2024 bestimmt. Für das Jugendparlament sind 5 Mitglieder zu wählen.
Alle interessierten Jugendlichen werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge (Bewerbungen) für die Wahl des Jugendparlamentes einzureichen.
| Wählbar sind alle Jugendlichen, die | |
| - | wahlberechtigt gemäß § 2 der Wahlordnung für das Jugendparlament sind, |
| - | ihre Wählbarkeit nicht im Sinne des § 15 Absatz 2 Bundeswahlgesetz verloren haben, |
| - | keinem der folgenden Gremien angehören: |
| 1. Gemeinderat der Gemeinde Elstertrebnitz, |
| 2. Landtag eines deutschen Bundeslandes, |
| 3. Deutscher Bundestag, |
| 4. Europäisches Parlament. |
Wahlvorschläge (vollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlagen) können ab sofort und müssen spätestens bis 24.05.2024, 11.30 Uhr, beim Vorsitzenden des Wahlausschusses schriftlich eingereicht werden. Für die Wahl zum Jugendparlament sind nur Einzelkandidaten/ -kandidatinnen zugelassen. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen können per Post (Gemeinde Elstertrebnitz, D 64, 04523 Elstertrebnitz) oder auch persönlich (Öffnungszeiten: Mo. 8 - 11.30 Uhr, 13 - 16.00 Uhr; Di. 8 - 11.30 Uhr, 13 - 18.00 Uhr; Mi. 8 - 11.30 Uhr; Do. 13 - 16.00 Uhr; Fr. 8 - 11.30 Uhr) an den Wahlausschuss übermittelt werden.
Für die Bewerbung ist das von der Gemeinde Elstertrebnitz erstellte Bewerbungsformular zu verwenden. Das Formular ist im Internet unter www.gemeinde-elstertrebnitz.de/jugendparlament verfügbar. Es kann auch beim Wahlausschuss angefordert werden. Die Bewerbung muss mindestens den Familiennamen, Vornamen, Beruf/Stand, das Geburtsdatum und die Anschrift (Hauptwohnung) des/der Bewerbers/Bewerberin sowie die Erklärung, dass die Bewerbung unwiderruflich ist, enthalten.
Bei minderjährigen Bewerbern/Bewerberinnen ist der Bewerbung die Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten beizufügen. Ausländische Jugendliche haben schriftlich zu erklären, dass sie in ihrem Herkunftsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.
| Wahlberechtigt zur Wahl des Jugendparlamentes der Gemeinde Elstertrebnitz sind alle Jugendlichen, die | |
| - | am Wahltag das 9. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, |
| - | ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in Elstertrebnitz haben, |
| - | ihr Wahlrecht nicht im Sinne des § 13 Bundeswahlgesetz verloren haben |
Das Wählerverzeichnis wird durch das Einwohnermeldeamt der Stadt Pegau zum Stand 14. Juni 2024 angelegt. Alle wahlberechtigten Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten in der Zeit vom 18. Juni 2024 bis 23. Juli 2024 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung in Briefform. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle für die Briefwahlteilnahme erforderlichen Informationen. Wer bis zum 23. Juli 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er/sie nicht Gefahr laufen will, dass er/sie sein/ihr Wahlrecht nicht ausüben kann.