Titel Logo
Amtsblatt Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Ausgabe 5/2026
Seite 2
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vorwort Mai

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Thema Windkraft ist durch die Fortschreibung der Regionalplanungen aktuell sehr präsent. Ich möchte Ihnen dazu einige Erläuterungen geben.

Der im Jahr 2021 in Kraft getretene Regionalplan Leipzig-Westsachsen wird für den Bereich der erneuerbaren Energien fortgeschrieben. Ein erster Entwurf der Fortschreibung vom März 2025 sah die vom Freistaat geforderte Ausweisung von 2 % der Landesfläche für Windkraft vor. Die Träger öffentlicher Belange und auch die Bürgerinnen und Bürger hatten die Gelegenheit, Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken abzugeben.

Der Stadtrat hat sich zur Teilfortschreibung des Regionalplans hinsichtlich Windenergie positioniert. Die Beschlüsse zur Stellungnahme der Teilfortschreibung des Regionalplanes hinsichtlich erneuerbarer Energien sowie die Ablehnung einer einzelnen Windkraftanlage wegen Unterschreitung des Mindestabstandes von 1.000 Metern wurden in öffentlicher Sitzung des Stadtrates am 11.06.2025 gefasst. Über die Beschlüsse wurde im Amtsblatt Juli 2025 informiert.

Durch die Änderung planungsrechtlicher Vorschriften im September 2025 wurde das Flächenziel zur Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten durch den Freistaat Sachsen von 2 % auf 1,3 % der Fläche reduziert. Somit musste die Fortschreibung des Regionalplans im Bereich der erneuerbaren Energien überarbeitet werden.

Am 27.03.2026 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen die Freigabe des 2. Entwurfs der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen für die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die Beteiligung zum 2. Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ erfolgt im Zeitraum vom 20.04.2026 bis einschließlich 15.06.2026. Ab dem 20.04.2026 sind alle Unterlagen hierzu auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, der Webseite des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen und in mehreren Auslegungsstellen in der Region einsehbar. Innerhalb des Beteiligungszeitraums können Stellungnahmen zum 2. Entwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ auch von den Bürgerinnen und Bürgern abgegeben werden.

Bei der wiederholten Beteiligung gilt zu beachten, dass eine neue Stellungnahme ohne Verweise auf die im Jahr 2025 abgegebene Stellungnahme einzureichen ist, da eine Abwägung der im Jahr 2025 eingegangenen Hinweise/Anmerkungen/Bedenken nicht erfolgte.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes Leipzig Westsachsen.

Bei der nun zur Beteiligung vorgelegten Fassung wurden die Forderungen der Gemeinde Elstertrebnitz und der Stadt Pegau zur Verkleinerung der Fläche in der Gemeinde Elstertrebnitz berücksichtigt und die ursprünglich vorgesehene Fläche halbiert. Auch die ursprünglich ausgewiesene Fläche an der A 38 in Höhe Eisdorf entfiel, ebenso die Fläche zwischen Kitzen und Zitzschen, gegen die sich der Stadtrat der Stadt Pegau ausgesprochen hatte.

In der Sitzung am 11.06.2025 wurde durch den Stadtrat der Bau eines Windrades westlich von Pegau wegen Unterschreitung des Abstandes von 1.000 Metern zur Wohnbebauung abgelehnt. Da von der Unterschreitung weniger als 5 Wohngrundstücke betroffen waren, galt die Abstandsregelung von 1.000 Metern nicht. Durch das Landratsamt wurde trotz der ablehnenden Stellungnahme der Stadt eine Baugenehmigung erteilt. Somit werden dort 2 neue Windräder im Rahmen des Repowering gebaut. Die Bauvorbereitungen dafür laufen derzeit. Zuvor wurden 4 alte Windräder entfernt.

Nordöstlich von Groß-/Kleinschkorlopp werden derzeit neue Windkraftanlagen nördlich der A 38 errichtet. Weitere Windkraftanlagen südlich der A 38, welche dann auf dem Territorium der Stadt Pegau stehen, sind geplant. Hier wird der vom Stadtrat geforderte Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1.000 Metern mit 1.200 Metern eingehalten.

Beim geplanten Energiepark Pegau westlich von Werben (siehe auch Amtsblatt 11-2025) erfolgen noch weitere Untersuchungen für die Erstellung des Umweltberichtes und des Artenschutzfachgutachtens. Nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgt eine erneute Auslegung sämtlicher Planungsunterlagen.

Im Rahmen der Fortschreibung der Regionalplanung Halle wurde ein Vorranggebiet westlich von Elstertrebnitz/Profen im Tagebau ausgewiesen. Das Gebiet ist bis auf eine geringe Erweiterung in Richtung Hohenmölsen identisch mit dem bisher schon im Regionalplan Halle ausgewiesenen Gebiet.

Auf dieser westlich von Elstertrebnitz/Profen im Tagebau gelegenen Fläche sind seit mehreren Jahren 9 Anlagen vorhanden. Die Mibrag wird diese Fläche nutzen und dort weitere 10 Anlagen errichten. Die Genehmigung erfolgte durch den Burgenlandkreis im Juli 2024. Auf der auf sächsischer Seite ausgewiesenen und im Vergleich zum ersten Entwurf der Fortschreibung halbierten Fläche gibt es derzeit keine Planungen der Mibrag, dort weitere Windkraftanlagen zu errichten.

Der regionale Planungsverband Leipzig Westsachsen muss bis zum Ende des Jahres 2027 das Flächenziel 1,3 % erreichen, die Regionalplanung Halle bis zum 31.12.2027 das Flächenziel von 1,9 %. Werden die Flächenziele zur Ausweisung von Vorranggebieten in einem rechtskräftigen Regionalplan bis dahin nicht erreicht, so gilt Windkraft als privilegiert. Dann können Windräder bis auf wenige Ausnahmetatbestände überall gebaut werden. Durch die Ausweisung von Vorranggebieten wird festgestellt, dass Windkraftanlagen dort zulässig sind. So wird Rechts- und Planungssicherheit für Investoren, Betreiber, Flächeneigentümer und nicht zuletzt auch für die Kommunen geschaffen, was einem drohenden „Wildwuchs“ mangels Ausweisung vorzuziehen ist.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Windkraft haben, können Sie sich gern bei mir melden.

Ich wünsche Ihnen einen Frühling voller schöner Momente.

Ihr Bürgermeister
Frank Rösel