Zur Aufstellung von Containern im öffentlichen Verkehrsraum bedarf es der ausdrücklichen Genehmigung durch die Behörde.
Oft werden Container „einfach so“ abgestellt, weil man irrtümlich der Auffassung ist, dass ein Container wie ein parkendes Fahrzeug gewertet werden kann – dies ist nicht der Fall.
Außerdem stellt ein Container ein Hindernis dar und ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu kennzeichnen (siehe Bilder).
Wir bitten, dies zukünftig zu beachten.