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Amtsblatt Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Ausgabe 7/2023
Gemeinde Elstertrebnitz
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „An der Feuerwehr“ in der Fassung vom 15.03.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Verfahrensführung erfolgt im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Dabei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.

Die Gemeinde Elstertrebnitz plant mittels eines Bebauungsplanes ein kleines Wohngebiet mit vier Bauplätzen für die Realisierung von Einfamilienhäusern im Ortsteil Trautzschen zu entwickeln.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) werden die Planungsunterlagen in der Zeit vom

17.07.2023 bis einschließlich 18.08.2023

in der Gemeindeverwaltung Elstertrebnitz, D 64, 04523 Elstertrebnitz öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail (info@gemeinde-elstertrebnitz.de), schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der üblichen Dienstzeiten

Montag:

08.00 bis 11.30 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag:

08.00 bis 11.30 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch:

08.00 bis 11.30 Uhr

Donnerstag:

13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:

08.00 bis 11.30 Uhr

erfolgen.

Die Unterlagen zum Entwurf sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Elstertrebnitz:

https://www.gemeinde-elstertrebnitz.de

und über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

einsehbar.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Wohngebiet „An der Feuerwehr“ befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Elstertrebnitz im Ortsteil Trautzschen, gegenüber des Feuerwehrgerätehause. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha und wird wie folgt begrenzt:

im Norden:

durch landwirtschaftliche Nutzfläche

im Süden:

durch die Straße D und daran angrenzend das Feuerwehrgerätehaus

im Westen:

durch landwirtschaftliche Nutzfläche

im Osten:

durch die Straße D und daran angrenzende Wohnbebauung

Der Geltungsbereich schließt das Flurstück 173/a (komplett) und Teile der Flurstücke, 163/a, 172, 173, 174 und 175 der Gemarkung Trautzschen ein.

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und nachrichtliche Übernahmen und Hinweise (Teil C) in der Fassung vom 15.03.2023, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:

A1 - Darlegung der Umweltbelange

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.