In der öffentlichen Gemeinderatsitzung der Gemeinde Elstertrebnitz am 25.05.2023 wurde die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023 (Amtsperiode 2024 - 2028) beschlossen.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 17.07.2023 bis 28.07.2023 während den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Elstertrebnitz öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegefrist bei der Gemeinde Elstertrebnitz oder dem Amtsgericht Borna schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Elstertrebnitz, 26.05.2023