Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Grundsteuer für Jahreszahler am 01.07.2025 fällig ist.
Jahreszahler kann werden, wer als Grundsteuerschuldner einen Antrag bis spätestens 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt hat (§ 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz).
Alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und die Überweisung mit Angabe des Kassen-/Buchungszeichens auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.