zur Satzung zur Reglung des Kostensatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Elstertrebnitz
| Kostenverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr. | ||
| 1. Personalkosten: | ||
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| • | Die Stundensätze für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte setzen sich zusammen aus den für Zeiten des Einsatzes erstatteten und ersetzten Beträgen nach § 62 SächsBRKG sowie sonstigen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen entstehenden jährlichen Kosten, die auf der Grundlage von 50 Stunden je Feuerwehrangehörigem berechnet werden. |
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| • | Personalkosten werden nach Einsatzstunden berechnet. |
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| • | Der Zeitraum des Einsatzes beginnt mit der Alarmierung / Anforderung der Feuerwehr und endet entweder mit Beginn eines folgenden Einsatzes, mit Erklärung des Einsatzleiters oder der Einsatzleiterin über das Ende des Einsatzes oder mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft. |
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| • | Die Abrechnung der Einsatzzeit erfolgt minutengenau. Der Minutensatz beträgt ein Sechzigstel des im Kostenverzeichnis angegebenen Stundensatzes. |
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| • | Die Besetzung der Fahrzeuge richtet sich nach den Dienstvorschriften der Feuerwehr, um im Bedarfsfall Pflichteinsätze gemäß § 16 SächsBRKG durchführen zu können. Wenn daraus Vorhaltekosten entstehen, die in der Anwesenheit von sachlich ungerechtfertigt viel Personal bestehen, dann können diese dem Kostenerstattungs-/Gebührenpflichtigen in Rechnung gestellt werden. |
Aufwendungsersatz für den Einsatz von ehrenamtlichem Personal wird als Pauschale in Höhe von 24,00 € / Std. verlangt. Entsteht darüber hinaus dem Träger der Feuerwehr ein Aufwand durch die Verpflichtung zur Erstattung von Verdienstausfall oder der Fortzahlung von Arbeitsentgelt, so sind die tatsächlichen Kosten maßgebend.
2. Fahrzeuge:
Für die Abrechnung der Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge findet § 20 Abs. 1 und 2 i. V. m. Anlage 5 Sächsischer Feuerwehrverordnung in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
3. Geräte und Ausrüstungsgegenstände:
Pumpen, Schläuche, Leitern, Scheinwerfer, Rettungsgerät usw. sind Geräte und Ausrüstungsgegenstände, die zur Ausstattung der Löschfahrzeuge gehört. Vorhalte- und Verbrauchskosten sind Bestandteil der Kosten der Löschfahrzeuge. Um jederzeit einen störungsfreien Einsatz zu gewährleisten, werden Geräte und Ausrüstungsgegenstände nicht einzeln zur Nutzung überlassen.
4. Verbrauchsmaterial:
Kosten für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel, Reinigungsmittel und anderes Verbrauchsmaterial werden nach den jeweiligen aktuellen Preisen zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlages von 10 % in Rechnung gestellt.
5. Sonstige Kosten:
Reinigung, Reparaturen, Prüfungen usw. einschließlich benötigter relevanter Ersatzteile und Ersatzbeschaffungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz stehen, werden in Rechnung gestellt.
6. Verpflegungssatz:
Ab vier Stunden Einsatzzeit wird ein Verpflegungssatz je Kamerad erhoben, welcher anhand tatsächlicher Kosten abgerechnet werden.