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Amtsblatt Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Ausgabe 7/2025
Gemeinde Elstertrebnitz
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Anlage

zur Satzung zur Reglung des Kostensatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Elstertrebnitz

Kostenverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr.

1. Personalkosten:

Die Stundensätze für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte setzen sich zusammen aus den für Zeiten des Einsatzes erstatteten und ersetzten Beträgen nach § 62 SächsBRKG sowie sonstigen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen entstehenden jährlichen Kosten, die auf der Grundlage von 50 Stunden je Feuerwehrangehörigem berechnet werden.

Personalkosten werden nach Einsatzstunden berechnet.

Der Zeitraum des Einsatzes beginnt mit der Alarmierung / Anforderung der Feuerwehr und endet entweder mit Beginn eines folgenden Einsatzes, mit Erklärung des Einsatzleiters oder der Einsatzleiterin über das Ende des Einsatzes oder mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft.

Die Abrechnung der Einsatzzeit erfolgt minutengenau. Der Minutensatz beträgt ein Sechzigstel des im Kostenverzeichnis angegebenen Stundensatzes.

Die Besetzung der Fahrzeuge richtet sich nach den Dienstvorschriften der Feuerwehr, um im Bedarfsfall Pflichteinsätze gemäß § 16 SächsBRKG durchführen zu können. Wenn daraus Vorhaltekosten entstehen, die in der Anwesenheit von sachlich ungerechtfertigt viel Personal bestehen, dann können diese dem Kostenerstattungs-/Gebührenpflichtigen in Rechnung gestellt werden.

Aufwendungsersatz für den Einsatz von ehrenamtlichem Personal wird als Pauschale in Höhe von 24,00 € / Std. verlangt. Entsteht darüber hinaus dem Träger der Feuerwehr ein Aufwand durch die Verpflichtung zur Erstattung von Verdienstausfall oder der Fortzahlung von Arbeitsentgelt, so sind die tatsächlichen Kosten maßgebend.

2. Fahrzeuge:

Für die Abrechnung der Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge findet § 20 Abs. 1 und 2 i. V. m. Anlage 5 Sächsischer Feuerwehrverordnung in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.

3. Geräte und Ausrüstungsgegenstände:

Pumpen, Schläuche, Leitern, Scheinwerfer, Rettungsgerät usw. sind Geräte und Ausrüstungsgegenstände, die zur Ausstattung der Löschfahrzeuge gehört. Vorhalte- und Verbrauchskosten sind Bestandteil der Kosten der Löschfahrzeuge. Um jederzeit einen störungsfreien Einsatz zu gewährleisten, werden Geräte und Ausrüstungsgegenstände nicht einzeln zur Nutzung überlassen.

4. Verbrauchsmaterial:

Kosten für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel, Reinigungsmittel und anderes Verbrauchsmaterial werden nach den jeweiligen aktuellen Preisen zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlages von 10 % in Rechnung gestellt.

5. Sonstige Kosten:

Reinigung, Reparaturen, Prüfungen usw. einschließlich benötigter relevanter Ersatzteile und Ersatzbeschaffungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz stehen, werden in Rechnung gestellt.

6. Verpflegungssatz:

Ab vier Stunden Einsatzzeit wird ein Verpflegungssatz je Kamerad erhoben, welcher anhand tatsächlicher Kosten abgerechnet werden.