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Amtsblatt Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Ausgabe 7/2026
Gemeinde Elstertrebnitz
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Vorwort

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Elstertrebnitz,

in den vergangenen Wochen hat sich der Gemeinderat mit wichtigen Themen beschäftigt, die unsere Gemeinde unmittelbar betreffen und langfristig prägen werden. Über zwei dieser Entscheidungen möchte ich Sie heute informieren.

1. Stellungnahme der Gemeinde Elstertrebnitz zur Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“ im Regionalplan Leipzig-Westsachsen

Der Gemeinderat der Gemeinde Elstertrebnitz hat am 11. Juni 2026 einstimmig die Stellungnahme der Gemeinde zur Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“ im Regionalplan Leipzig-Westsachsen beschlossen. Die Stellungnahme wurde fristwahrend an den Regionalen Planungsverband übermittelt.

Seit Anfang April dieses Jahres haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die Gemeindeverwaltung sowie die Mitglieder des Gemeinderates intensiv mit den umfangreichen Planungsunterlagen auseinandergesetzt. Für unsere Bürgerinnen und Bürger war es dabei besonders wichtig, auf die möglichen Auswirkungen auf die Lebensqualität, den Schutz von Fauna und Flora sowie auf das Landschaftsbild aufmerksam zu machen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt unserer Stellungnahme ist die besondere Situation unserer Gemeinde durch die sogenannte Doppelbelastung. Neben den Planungen des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen sind wir auch von den Planungen der Planungsgemeinschaft Halle betroffen. Diese besondere Ausgangslage wurde in der Stellungnahme deutlich hervorgehoben.

Dabei möchte ich ausdrücklich betonen, dass die Gemeinde Elstertrebnitz die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich unterstützt. Gleichzeitig müssen jedoch die Interessen der betroffenen Menschen vor Ort, der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sowie eine ausgewogene Verteilung der Belastungen zwischen den Regionen angemessen berücksichtigt werden. Unser Ziel ist es, die Belange unserer Gemeinde konstruktiv in den weiteren Planungsprozess einzubringen und eine für alle Seiten tragfähige Lösung zu erreichen.

Besonders erfreulich war die hohe Beteiligung vieler Bürgerinnen und Bürger. Das große Interesse und die zahlreichen Hinweise haben gezeigt, wie wichtig dieses Thema für unsere Gemeinde ist und wie engagiert sich viele Einwohnerinnen und Einwohner für die Zukunft Elstertrebnitz' einsetzen. Für dieses Engagement danke ich Ihnen herzlich.

Die vollständige Stellungnahme können Sie auf der Internetseite der Gemeinde Elstertrebnitz einsehen.

2. Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagesstätte Elstertrebnitz zum 1. August 2026

Der Gemeinderat stand bereits im Jahr 2025 vor der schwierigen Entscheidung, die Elternbeiträge für die Betreuung in unserer Kindertagesstätte anzupassen. Damals wurde bewusst darauf verzichtet, um Familien in einer Zeit weiterhin steigender Lebenshaltungskosten nicht zusätzlich zu belasten. Nach sorgfältiger Abwägung und intensiven Beratungen ließ sich eine Anpassung jedoch nicht länger vermeiden. Daher wurde beschlossen, die Elternbeiträge zum 1. August 2026 moderat anzupassen. Die letzte Anpassung der Elternbeiträge erfolgte im Jahr 2016 und lag damit bereits zehn Jahre zurück.

In den vergangenen Jahren sind die Kosten für den Betrieb der Kindertagesstätte kontinuierlich gestiegen. Ursachen hierfür sind unter anderem tarifliche Anpassungen der Gehälter unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, allgemeine Kostensteigerungen in nahezu allen Ausgabenbereichen, inflationsbedingte Preisentwicklungen sowie erhöhte Anforderungen an den Betrieb und die Qualität der Kinderbetreuung.

Gleichzeitig hat sich der Zuschuss der Gemeinde Elstertrebnitz aus dem Gemeindehaushalt erheblich erhöht. Lag dieser im Jahr 2020 noch bei 295,30 T€, beträgt er im Jahr 2026 bereits 446,50 T€.

Trotz dieses deutlich gestiegenen kommunalen Finanzierungsanteils entsprach der Anteil der Elternbeiträge an den Betriebskosten nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes. Ohne eine Anpassung hätten die Elternbeiträge in der Kinderkrippe lediglich 12,87 % und im Kindergarten 14,96 % der Betriebskosten gedeckt. Das Sächsische Kita-Gesetz sieht jedoch vor, dass der Elternanteil in der Krippe zwischen 15 % und 23 % sowie im Kindergarten zwischen 15 % und 30 % der Betriebskosten liegen soll.

Mit der beschlossenen Anpassung werden diese gesetzlichen Vorgaben wieder eingehalten. Auch nach der Anpassung trägt die Gemeinde weiterhin den überwiegenden Teil der Kosten für die Kinderbetreuung. Die Betreuung unserer jüngsten Einwohnerinnen und Einwohner ist und bleibt eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gemeinde. Investitionen in eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung sind zugleich Investitionen in die Zukunft unserer Kinder, Familien und damit in die Zukunft unserer Gemeinde.

Mir ist bewusst, dass steigende Kosten viele Familien derzeit vor Herausforderungen stellen. Umso wichtiger war es dem Gemeinderat, die Anpassung so moderat wie möglich auszugestalten. Die Entscheidung wurde nach intensiven Beratungen und sorgfältiger Prüfung aller Alternativen getroffen. Sie dient dazu, die Finanzierung unserer Kindertagesstätte langfristig zu sichern und gleichzeitig die hohe Qualität der Betreuung unserer Kinder zu erhalten.

Die genauen Beitragssätze können Sie der beigefügten 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Elstertrebnitz vom 12. Dezember 2005 entnehmen.

Ihr
David Zühlke
Bürgermeister