Der Gemeinderat der Gemeinde Elstertrebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.07.2023 mit Beschluss-Nr. 200/29/23 auf der Grundlage von § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) die Widmung folgender Verkehrsanlage beschlossen:
| Straßenname: | Zum Marktsteg |
| Flurstücke: | 183/23 + 183/20 Gemarkung Trautzschen |
| Lage: | Die Straße befindet sich in der Gemarkung Trautzschen. Dient der Zu- und Abfahrt zum neuen Wohngebiet „Zum Marktsteg“. |
Aufgrund des Beschlusses ergehen nachstehende Verfügungen:
| I. | Widmungsverfügung |
| 1. | Inhalt der Widmungsverfügung |
| 1.1 | Die oben beschriebene Straße wird als Ortsstraße gewidmet. |
| 1.2 | Träger der Baulast ist die Gemeinde Elstertrebnitz. |
| 2. | Wirksamwerden |
| Die Widmungsverfügung wird zum Zeitpunkt ihrer Bekanntmachung wirksam. |
| 3. | Gründe der Widmung |
| Die Straße wird als Zu- und Abfahrt zu den Grundstücken des Wohngebietes „Zum Marktsteg“ Elstertrebnitz genutzt. |
II. Eintragungsverfügung
| 1. Inhalt der Eintragung | |
| 1.1 Einstufung: | Ortsstraße |
| 1.2 Straßenname: | Zum Marktsteg |
| 1.3 Flurstücknummern: | 183/23 + 183/20 Gemarkung Trautzschen |
| 1.4 Anfangspunkt: | Zum Marktsteg 25 (Flurstück 183q) |
| 1.5 Endpunkte: | Zum Marktsteg 19 (Flurstück 183/45) |
| Zum Marktsteg 5 (Flurstück 493/2) |
| Zugang Marktsteg (Flurstück 172) |
| 1.6 Länge: | 384 Meter |
| 1.7 Straßenbaulast: | Gemeinde Elstertrebnitz |
Die Widmungsverfügung sowie das Bestandsverzeichnis für die bezeichnete Straße können in der Zeit vom 14.08.2023 bis 15.09.2023 während den Öffnungszeiten
| Montag | 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 – 11.30 Uhr |
| Donnerstag | 13.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Elstertrebnitz, D 64, 04523 Elstertrebnitz eingesehen werden.
Rechtsbehelfserklärung
Sowohl gegen diese Widmungsverfügung als auch gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Beide Verfügungen gelten einen Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Pegau und der Gemeinde Elstertrebnitz als bekannt gegeben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elstertrebnitz, D 64, 04523 Elstertrebnitz, einzulegen.
Elstertrebnitz, 07.07.2023