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Amtsblatt Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Ausgabe 8/2023
Gemeinde Elstertrebnitz
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Widmung einer öffentlichen Straße

Der Gemeinderat der Gemeinde Elstertrebnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.07.2023 mit Beschluss-Nr. 200/29/23 auf der Grundlage von § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) die Widmung folgender Verkehrsanlage beschlossen:

Straßenname:

Zum Marktsteg

Flurstücke:

183/23 + 183/20 Gemarkung Trautzschen

Lage:

Die Straße befindet sich in der Gemarkung Trautzschen. Dient der Zu- und Abfahrt zum neuen Wohngebiet „Zum Marktsteg“.

Aufgrund des Beschlusses ergehen nachstehende Verfügungen:

I.

Widmungsverfügung

1.

Inhalt der Widmungsverfügung

1.1

Die oben beschriebene Straße wird als Ortsstraße gewidmet.

1.2

Träger der Baulast ist die Gemeinde Elstertrebnitz.

2.

Wirksamwerden

Die Widmungsverfügung wird zum Zeitpunkt ihrer Bekanntmachung wirksam.

3.

Gründe der Widmung

Die Straße wird als Zu- und Abfahrt zu den Grundstücken des Wohngebietes „Zum Marktsteg“ Elstertrebnitz genutzt.

II. Eintragungsverfügung

1. Inhalt der Eintragung

1.1 Einstufung:

Ortsstraße

1.2 Straßenname:

Zum Marktsteg

1.3 Flurstücknummern:

183/23 + 183/20 Gemarkung Trautzschen

1.4 Anfangspunkt:

Zum Marktsteg 25 (Flurstück 183q)

1.5 Endpunkte:

Zum Marktsteg 19 (Flurstück 183/45)

Zum Marktsteg 5 (Flurstück 493/2)

Zugang Marktsteg (Flurstück 172)

1.6 Länge:

384 Meter

1.7 Straßenbaulast:

Gemeinde Elstertrebnitz

Die Widmungsverfügung sowie das Bestandsverzeichnis für die bezeichnete Straße können in der Zeit vom 14.08.2023 bis 15.09.2023 während den Öffnungszeiten

Montag

08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag

08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

08.00 – 11.30 Uhr

Donnerstag

13.00 – 16.00 Uhr

Freitag

08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Elstertrebnitz, D 64, 04523 Elstertrebnitz eingesehen werden.

Rechtsbehelfserklärung

Sowohl gegen diese Widmungsverfügung als auch gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Beide Verfügungen gelten einen Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Pegau und der Gemeinde Elstertrebnitz als bekannt gegeben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elstertrebnitz, D 64, 04523 Elstertrebnitz, einzulegen.

Elstertrebnitz, 07.07.2023

D. Zühlke
Bürgermeister