Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in Folge einer durchgeführten Verkehrsschau im Gemeindegebiet erging durch die zuständige Polizei der Hinweis, dass Auffahrrampen an Bürgersteigen gemäß § 32 StVO im Bereich der Grundstückseinfahrten nicht gestattet sind. Da die im öffentlichen Verkehrsraum ein Hindernis darstellt.
Sollte es durch diese Art von Hindernissen zu Schadensfällen kommen, möchten wir auf die möglichen Haftungsansprüche hinweisen.
Abschließend geben wir als Gemeindeverwaltung den Hinweis, dass Sie gern einen Antrag auf Bordsteinabsenkung bei uns stellen können. Besteht Abstimmungsbedarf bezüglich einer Bordsteinabsenkung können sich Bürger gern an uns wenden.