Titel Logo
Amtsblatt Stadt Pegau und Gemeinde Elstertrebnitz
Ausgabe 8/2026
Gemeinde Elstertrebnitz
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information zur Grundsteuerreform 2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Elstertrebnitz,

aufgrund eines Fehlers bei der Bekanntmachung beziehungsweise Veröffentlichung der Bodenrichtwerte im Jahr 2022 müssen die im Rahmen der Grundsteuerreform erlassenen Bescheide überprüft und neu erlassen werden. Die Korrektur erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften zur Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten, insbesondere nach den §§ 129, 172 ff. der Abgabenordnung (AO) sowie den Regelungen des Grundsteuer- und Bewertungsrechts. Die bisher erlassenen Bescheide werden durch die Finanzbehörde durch geänderte Bescheide ersetzt, indem die Einarbeitung der geänderten Bodenrichtwerte erfolgt.

Für die Gemeinde Elstertrebnitz bedeutet dies, dass insgesamt rund 684 Bescheide neu erstellt und versandt werden müssen. Aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes und der umfangreichen Datengrundlagen wird die Bearbeitung voraussichtlich bis Ende des Jahres 2027 andauern.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass weder das Finanzamt noch die zuständigen Finanzbehörden die Verantwortung für den zugrunde liegenden Fehler tragen. Die beteiligten Stellen arbeiten mit hoher Priorität an der Neuerstellung der Bescheide und der ordnungsgemäßen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt haben, werden gebeten, die weiteren Mitteilungen der zuständigen Behörden abzuwarten. Die anhängigen Rechtsbehelfsverfahren werden im Rahmen der Neubescheidung berücksichtigt, soweit es sich nicht um Fälle handelt, in denen die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform angezweifelt wird oder Sachverhalte, die von einer Entscheidung der Finanzgerichtsbarkeit abhängig sind.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die erforderlichen Korrekturmaßnahmen und die damit verbundenen Bearbeitungszeiten.

Der Inhalt dieser Veröffentlichung wurde vorab mit dem zuständigen Finanzamt Grimma abgestimmt.

D. Zühlke
Bürgermeister