Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zu Beginn dieses Jahres habe ich bereits über die angespannte Haushaltslage der Stadt Pegau berichtet. Die Kosten für Baumaßnahmen steigen, ebenso die Aufwendungen für den Unterhalt der öffentlichen Gebäude. Tarifliche Steigerungen und die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Kindereinrichtungen, welche im Interesse der Kinder zu begrüßen sind, vergrößern das Defizit. Die über das Finanzausgleichsgesetz den Kommunen zugewiesenen Mittel reichen nicht aus, um den Kostenaufwuchs zu kompensieren. Die Erträge aus Grund- und Gewerbesteuer sowie Kitagebühren wurden zwar moderat erhöht, können das Defizit jedoch nicht auffangen.
Dass die Ausgaben die Einnahmen der Kommunen übersteigen, ist kein Phänomen der Stadt Pegau, sondern aller Kommunen in Deutschland. Die aktuelle Prognose der kommunalen Spitzenverbände geht für 2026 von einem Defizit der kommunalen Haushalte von 29,7 Milliarden Euro aus, tendenziell bis zum Jahr 2029 gleichbleibend bei rund 30 Mrd. Euro pro Jahr. Sächsische Kommunen dürfen seit dem Sommer letzten Jahres daher ihre laufenden Ausgaben und wichtige Investitionen auch mit Hilfe neuer Schulden finanzieren. Eine Lösung des Problems ist dies aber nicht. Somit sind Bund und Länder gefragt, die Finanzierung der Kommunen dauerhaft zu sichern.
Am 22.06.2026 fand ein bundesweiter Aktionstag der Kommunen statt, auf dem die Bürgermeister Bund und Länder zum Handeln aufgefordert haben.
Der Stadtrat hat den Haushalt der Stadt Pegau für dieses Jahr im Mai beschlossen. Um den Haushalt ausgeglichen zu gestalten, wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,8 Mio. Euro notwendig. Bislang liegt eine Genehmigung des Haushalts durch den Landkreis noch nicht vor.
Aufgrund fehlerhaft veröffentlichter Bodenrichtwerte im Jahr 2022 haben einige Steuerpflichtige durch das Finanzamt bereits neue Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 und darauf basierend neue Bescheide zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags zum 01.01.2025, oft mit unwesentlichen Änderungen, erhalten. Die Korrektur erfolgt auf Grundlage von gesetzlichen Vorschriften zur Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten sowie durch die Regelungen des Grundsteuer- und Bewertungsrechts. Die bisher erlassenen Bescheide werden durch geänderte Bescheide ersetzt, indem die Neubewertung mit den geänderten Bodenrichtwerten erfolgt. Dies betrifft fast alle Steuerpflichtigen in Pegau und dessen Ortsteilen. Die Städte und Gemeinden sind laut Grundsteuergesetz verpflichtet, die Grundsteuer auf Basis der Grundsteuermessbeträge zu erheben. Daher erhalten alle von den Korrekturen betroffenen Steuerpflichtigen in angemessener Zeit einen entsprechend angepassten Grundsteuerbescheid der Stadt Pegau.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits beim Finanzamt Widerspruch gegen einen vorherigen Bescheid eingelegt haben, werden gebeten, die weiteren Mitteilungen der zuständigen Finanzbehörden abzuwarten. Die anhängigen Rechtsbehelfsverfahren werden im Rahmen der Neubescheidung berücksichtigt, soweit es sich nicht um Fälle handelt, in denen die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform angezweifelt wird oder Sachverhalte, die von einer Entscheidung der Finanzgerichtsbarkeit abhängig sind.
Im Juni fand das schon traditionelle Badfest statt. Bei hochsommerlichen Temperaturen nutzten sehr viele Besucher die Möglichkeit, das Fest mit Oldtimerschau zu besuchen und gleichzeitig ein kühles Bad zu nehmen. Sportlich ging es bei den Volleyballern beim Freizeit-Volleyball-Turnier und bei den Stadtmeisterschaften zu – eine gelungene und über Jahre bewährte Kombination. Genießen Sie die Sommertage in unserem Freibad.
Und den Termin für unser beliebtes Altstadtfest sollten Sie sich vormerken: am 04. und 05. September dieses Jahres wird es wieder soweit sein.
Dazu lade ich Sie recht herzlich ein.