Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin,
dass die Grundsteuerrate und die Gewerbesteuervorauszahlung
3. Quartal 2024 am 15.08.2024
fällig sind.
Alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diese Zahlungstermine zu beachten und die Überweisung, mit Angabe der Buchungszeichen, auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag verschiebt sich die Fälligkeit auf den 1. folgenden Geschäftstag Ihres Kreditinstitutes.