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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Aue“ im OT Stadt Sandersleben (Anhalt) beschlossen. (Beschluss Nr. 184-23-2023).
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Aue“ umfasst die Flurstücke 583/1 und 583/2 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Sandersleben mit einer Gesamtfläche von ca. 5,3 ha. Auf der Vorhabenfläche befindet sich eine ehemalige Textilfabrik und deren Nebengebäude. Die Gebäude sind ruinös und einsturzgefährdet. Die gesamte Fläche ist stark verwildert.
Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Darstellung Geltungsbereich (blau markiert):
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Aue“ im OT Stadt Sandersleben (Anhalt) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Arnstein, den 03.02.2023