Titel Logo
Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 1/2023
Mitteilungen und Informationen aus dem Verwaltungsamt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweis des Ordnungsamtes

Aufgrund verstärkter Beschwerden weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Hundehalter oder die mit der Führung eines Hundes Beauftragten verpflichtet sind, die von ihren Hunden auf öffentlichen Straßen, Grünflächen, Geh- und Radwegen verursachten Verunreinigungen (Hundekot) zu beseitigen.

Verstöße hiergegen stellen gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

Waage
Leiterin Ordnungsamt