Karte nicht maßstäblich
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 „Solarpark Heimweg“ im OT Stadt Sandersleben (Anhalt) beschlossen. (Beschluss Nr. 183-23-2023).
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Heimweg“ umfasst die Flurstücke 40 und 41 der Flur 3 in der Gemarkung Sandersleben mit einer Gesamtfläche von ca. 2,7 ha. Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine ehemalige Kleingartenanlage mit teils noch vorhandenen ruinösen Gartenlauben. Das Grundstück ist stark verwildert und seit Jahren ohne Nutzung und Pflege.
Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Darstellung Geltungsbereich (blau markiert):
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Heimweg“ im OT Stadt Sandersleben (Anhalt) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Arnstein, den 03.02.2023