Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sandersleben (Anhalt) beschlossen. (Beschluss Nr. 182-23-2023).
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans westlich der Wipper umfasst die Flurstücke 583/1 und 583/2 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Sandersleben mit einer Gesamtfläche von ca. 5,3 ha.
Auszug rechtskräftiger Flächennutzungsplan (westlich der Wipper):
Karte nicht maßstäblich
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans östlich der Wipper umfasst die Flurstücke 40 und 41 der Flur 3 in der Gemarkung Sandersleben mit einer Gesamtfläche von ca. 2,7 ha.
Auszug rechtskräftiger Flächennutzungsplan (östlich der Wipper):
Karte nicht maßstäblich
Im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Vorhabenflächen westlich und östlich der Wipper als Sondergebiet für Photovoltaik ausgewiesen werden. Geplant ist die Errichtung von zwei Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sandersleben (Anhalt) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Arnstein, den 03.02.2023