Nach dem Ausscheiden der Schiedsperson der Stadt Arnstein soll die Schiedsstelle gemäß § 1 (1) Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG) vom 22.05.2001, in der zuletzt geänderten Fassung, zum nächstmöglichen Termin wieder mit einer Schiedsperson besetzt werden und ihren Sitzung am Ort der Stadtverwaltung der Stadt Arnstein im OT Quenstedt haben.
Die Schiedsperson wird vom Stadtrat der Stadt Arnstein für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Arnstein, die bereit sind, als Schiedsperson zu arbeiten, das Wahlrecht besitzen, ihre Wohnung im Schiedsstellenbezirk (Gemeindegebiet) und bei Beginn der Tätigkeit das 25. Lebensjahr vollendet haben, werden hiermit aufgefordert, ihre Bewerbung bis 09. Februar 2024
Kennwort: „Bewerbung Schiedsperson“
an die
Stadt Arnstein
OT Quenstedt
Hauptamt
Eislebener Chaussee 2
06456 Arnstein
zu richten.