Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat der Windpark Quenstedt GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3 in 28217 Bremen, im Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG i.V.m. § 6 WindBG mit Bescheid vom 16.12.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 1 Windenergieanlage im Windpark Quenstedt erteilt. Die Entscheidung über den Antrag wird auf Wunsch des Antragsstellers öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung umfasst dabei den verfügenden Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung, auf Nebenbestimmungen wird entsprechend hingewiesen (§ 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG). Diese lauten wie folgt:
Verfügender Teil
Auf der Grundlage der §§ 4, 6, und 19 des BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhang 1 zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i.V.m. § 6 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) wird auf Antrag der
Windpark Quenstedt GmbH & Co. KG
Stephanitorsbollwerk 3
28217 Bremen
vom 02.04.2024 (Posteingang im Landkreis Mansfeld-Südharz 05.04.2024) sowie den Ergänzungen, letztmalig vom 11.11.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von
1 Windenergieanlage (WEA)
| Bezeichnung | Anlagentyp | Leistung | Nabenhöhe | Rotordurchmesser | Gesamthöhe |
| WEA 03 | Nordex N149/5.x STE | 5,7 MW | 164 m | 149,1 m | 238,5 m |
auf dem Grundstück am Standort
| Bezeichnung | Gemarkung | Flur | Flurstücke | ERTS89-UTM Zone 32N | ||
| Rechtswert | Hochwert | ||||
| WEA 03 | Quenstedt | 1 | 6 und 7 | 669284 | 5731648 | |
unter Berücksichtigung der im Abschnitt IV. aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
Die geplante Realisierung des Vorhabens erfolgt in Abhängigkeit der Ausschreibungsergebnisse der Bundesnetzagentur.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch möglich. Dieser ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen einzulegen.
Hinweis:
Gemäß § 63 BImSchG haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 BImSchG kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.
Anwaltlich nicht vertretene Personen können einen Widerspruch auf elektronischem Wege ausschließlich unter Verwendung des elektronischen Bürgerpostfaches und der Bund-ID über das Portal „Mein Justizpostfach“ unter https://ebo.bund.de einlegen.
Hinweis: Der Bescheid ist mit Nebenbestimmungen erteilt worden (§ 10 Abs. 8 Satz 2 BImSchG).
Jeweils eine Ausfertigung des gesamten Bescheides und seiner Begründung liegt in der Zeit vom 06. März 2025 bis zum 20. März 2025 bei folgenden Behörden aus und kann, zu den angegebenen Sprechzeiten oder unter vorheriger Vereinbarung eines Termins eingesehen werden:
| 1. Einheitsgemeinde Stadt Arnstein | |
| Eislebener Chaussee 2 | |
| 06456 Arnstein | |
| OT Quenstedt | |
| Montag | von 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 17.30 Uhr |
| Freitag | von 9.00 - 12.00 Uhr |
| 2. Gemeinde Seegebiet Mansfelder-Land | |
| Pfarrstraße 8 | |
| 06317 Seegebiet Mansfelder Land | |
| OT Röblingen am See | |
| Montag | von 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 17:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 - 12:00 Uhr |
| 3. Stadt Aschersleben | |
| Stadtverwaltung | |
| Markt 1 | |
| 06449 Aschersleben | |
| Montag | von 09:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Donnerstag | von 09:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 - 12:00 Uhr |
| 4. Landkreis Mansfeld-Südharz | |
| Fachbereich II / Umweltamt, Zimmer 2.13 | |
| Lindenallee 56 | |
| 06295 Luth. Eisleben | |
| Montag | von 08:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 17:30 Uhr |
| Mittwoch | nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Donnerstag | von 08:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag | von 08:30 - 12:00 Uhr |
Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Mansfeld-Südharz, Umweltamt, Lindenallee 56 in 06295 Lutherstadt Eisleben, E-Mail: umweltamt@lkmsh.de in der Zeit vom
06. März bis einschließlich zum 22. April.2025
vorgebracht werden.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Mansfeld-Südharz, Umweltamt, Lindenallee 56 in 06295 Lutherstadt Eisleben, E-Mail: umweltamt@lkmsh.de angefordert werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 20. März 2025 gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Die Bekanntmachung, der Bescheid und seine Begründung sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auch auf der Internetseite des Landkreises Mansfeld-Südharz (www.mansfeldsuedharz.de) veröffentlicht.
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Sangerhausen, den 05.02.2025