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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das Vorhaben

Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage im Windpark Quenstedt

Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat der Windpark Quenstedt GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3 in 28217 Bremen, im Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG i.V.m. § 6 WindBG mit Bescheid vom 16.12.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 1 Windenergieanlage im Windpark Quenstedt erteilt. Die Entscheidung über den Antrag wird auf Wunsch des Antragsstellers öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung umfasst dabei den verfügenden Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung, auf Nebenbestimmungen wird entsprechend hingewiesen (§ 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG). Diese lauten wie folgt:

Verfügender Teil

Auf der Grundlage der §§ 4, 6, und 19 des BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhang 1 zu § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i.V.m. § 6 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) wird auf Antrag der

Windpark Quenstedt GmbH & Co. KG

Stephanitorsbollwerk 3

28217 Bremen

vom 02.04.2024 (Posteingang im Landkreis Mansfeld-Südharz 05.04.2024) sowie den Ergänzungen, letztmalig vom 11.11.2024, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

1 Windenergieanlage (WEA)

Bezeichnung

Anlagentyp

Leistung

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

WEA 03

Nordex

N149/5.x STE

5,7 MW

164 m

149,1 m

238,5 m

auf dem Grundstück am Standort

Bezeichnung

Gemarkung

Flur

Flurstücke

ERTS89-UTM Zone 32N

Rechtswert

Hochwert

WEA 03

Quenstedt

1

6 und 7

669284

5731648

unter Berücksichtigung der im Abschnitt IV. aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

Die geplante Realisierung des Vorhabens erfolgt in Abhängigkeit der Ausschreibungsergebnisse der Bundesnetzagentur.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch möglich. Dieser ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen einzulegen.

Hinweis:

Gemäß § 63 BImSchG haben Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land keine aufschiebende Wirkung. Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 BImSchG kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

Anwaltlich nicht vertretene Personen können einen Widerspruch auf elektronischem Wege ausschließlich unter Verwendung des elektronischen Bürgerpostfaches und der Bund-ID über das Portal „Mein Justizpostfach“ unter https://ebo.bund.de einlegen.

Hinweis: Der Bescheid ist mit Nebenbestimmungen erteilt worden (§ 10 Abs. 8 Satz 2 BImSchG).

Jeweils eine Ausfertigung des gesamten Bescheides und seiner Begründung liegt in der Zeit vom 06. März 2025 bis zum 20. März 2025 bei folgenden Behörden aus und kann, zu den angegebenen Sprechzeiten oder unter vorheriger Vereinbarung eines Termins eingesehen werden:

1. Einheitsgemeinde Stadt Arnstein

Eislebener Chaussee 2

06456 Arnstein

OT Quenstedt

Montag

von 9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 9.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 17.30 Uhr

Freitag

von 9.00 - 12.00 Uhr

2. Gemeinde Seegebiet Mansfelder-Land

Pfarrstraße 8

06317 Seegebiet Mansfelder Land

OT Röblingen am See

Montag

von 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 17:30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

von 09:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag

von 09:00 - 12:00 Uhr

3. Stadt Aschersleben

Stadtverwaltung

Markt 1

06449 Aschersleben

Montag

von 09:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 15:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

nach vorheriger Terminvereinbarung

Donnerstag

von 09:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

von 09:00 - 12:00 Uhr

4. Landkreis Mansfeld-Südharz

Fachbereich II / Umweltamt, Zimmer 2.13

Lindenallee 56

06295 Luth. Eisleben

Montag

von 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag

von 08:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 17:30 Uhr

Mittwoch

nach vorheriger Terminvereinbarung

Donnerstag

von 08:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag

von 08:30 - 12:00 Uhr

Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Mansfeld-Südharz, Umweltamt, Lindenallee 56 in 06295 Lutherstadt Eisleben, E-Mail: umweltamt@lkmsh.de in der Zeit vom

06. März bis einschließlich zum 22. April.2025

vorgebracht werden.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Mansfeld-Südharz, Umweltamt, Lindenallee 56 in 06295 Lutherstadt Eisleben, E-Mail: umweltamt@lkmsh.de angefordert werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 20. März 2025 gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Die Bekanntmachung, der Bescheid und seine Begründung sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auch auf der Internetseite des Landkreises Mansfeld-Südharz (www.mansfeldsuedharz.de) veröffentlicht.

 — 

Sangerhausen, den 05.02.2025

André Schröder
Landrat