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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt

Ankündigung einer Einziehung gemäß § 2 Abs. 5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG)

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt beabsichtigt, die in der Stadt Arnstein, Landkreis Mansfeld-Südharz, südlich des Ortsteils Quenstedt, gelegene Teilstrecke der Bundesstraße B 180 vom Abzweig der Neubaustrecke der Bundesstraße B 180 von ihrem bisherigen Verlauf, bei Netzknoten 4334 101, Station 2.558, über den bisherigen Knoten Bundesstraße B 180/Kreisstraße K 2341 des Landkreises Mansfeld-Südharz, bis zur Einmündung der Neubaustrecke der künftigen Landesstraße L 229 in die bisherige Linie der Bundesstraße B 180, bei Netzknoten 4334 035, Station 0.170, mit einer Länge von 320 Metern, einzuziehen.

Begründung

Im Zuge des Neubaus der Bundesstraße B 180, Ortsumfahrung Aschersleben/Süd - Quenstedt wird die o. g. Teilstrecke der Bundesstraße B 180 jegliche Verkehrsbedeutung verlieren und ist folglich gemäß § 2 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) einzuziehen.

Diese Absicht wird hiermit gemäß § 2 Abs. 5 FStrG drei Monate vorher in der Gemeinde, die die Straße berührt, öffentlich bekanntgemacht.

Einwendungen gegen diese geplante Einziehung können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, An der Fliederwegkaserne 21, 06130 Halle (Saale), eingelegt werden.