Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt beabsichtigt, die in der Stadt Arnstein, Landkreis Mansfeld-Südharz, südlich des Ortsteils Quenstedt, gelegene Teilstrecke der Bundesstraße B 180 vom Abzweig der Neubaustrecke der Bundesstraße B 180 von ihrem bisherigen Verlauf, bei Netzknoten 4334 101, Station 2.558, über den bisherigen Knoten Bundesstraße B 180/Kreisstraße K 2341 des Landkreises Mansfeld-Südharz, bis zur Einmündung der Neubaustrecke der künftigen Landesstraße L 229 in die bisherige Linie der Bundesstraße B 180, bei Netzknoten 4334 035, Station 0.170, mit einer Länge von 320 Metern, einzuziehen.
Begründung
Im Zuge des Neubaus der Bundesstraße B 180, Ortsumfahrung Aschersleben/Süd - Quenstedt wird die o. g. Teilstrecke der Bundesstraße B 180 jegliche Verkehrsbedeutung verlieren und ist folglich gemäß § 2 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) einzuziehen.
Diese Absicht wird hiermit gemäß § 2 Abs. 5 FStrG drei Monate vorher in der Gemeinde, die die Straße berührt, öffentlich bekanntgemacht.
Einwendungen gegen diese geplante Einziehung können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, An der Fliederwegkaserne 21, 06130 Halle (Saale), eingelegt werden.