Gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 4 i.V.m. § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des LSA vom 17. Juni 2014 in der z.Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 02.02.2023 den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung 2016 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt (Beschluss-Nr. 178-23-2023).
Der Jahresabschluss 2016 und der Rechenschaftsbericht der Stadt Arnstein liegen nach § 120 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA in der Zeit vom
11.04.2023 bis 19.04.2023
während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme im Verwaltungsamt der Stadt Arnstein in 06456 Arnstein (OT Quenstedt), Eislebener Chaussee 2, öffentlich aus.
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Beschluss-Nr. 178-23-2023 — vom 02.02.2023
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Arnstein beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme von 30.056.235,55 €. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 380.647,09 € wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses werden 350.501,74 € und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 30.145,35 € entnommen. |
| 2. | Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister der Stadt Arnstein gem. § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss 2016 die Entlastung. |
| Abstimmungsergebnis des Stadtrates: | |
| Mitglieder des Stadtrates: | 21 |
| davon anwesend: | 15 |
| Abstimmungsberechtigt: | 15 |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |