1) Freilaufende Hunde
Die Stadt Arnstein weist darauf hin, dass es gemäß § 28 Abs. 2 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG) verboten ist, Hunde in der freien Landschaft, also auf Flächen des Waldes und des Feldes, einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Darüber hinaus sind Hunde in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.
Dies gilt nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes.
Eine Zuwiderhandlung stellen gemäß § 37 Abs. 2 LWaldG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 € geahndet werden.
2) Anmeldung und Abmeldung von Hunden
Die Stadtverwaltung der Stadt Arnstein hat zur Kenntnis genommen, dass bei Ihren Bürgerinnen und Bürgern teilweise die irrige Annahme besteht, dass es ausreichend sei, dass „irgendein“ Hund bei der Stadt angemeldet ist. Dies ist falsch.
Da seit 2009 jeder Hund im Hunderegister registriert werden muss, muss bei der Stadt Arnstein sowohl jede Neuanschaffung eines Hundes als auch jeder Tod bzw. jede Abgabe eines Hundes angemeldet werden.
Dies bedeutet, auch wenn Ihr Hund verstirbt und Sie sich kurze Zeit später einen neuen Hund anschaffen, ist dies der Stadt Arnstein anzuzeigen.
3) Hundekot
Aufgrund verstärkter Beschwerden weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Hundehalter oder die mit der Führung eines Hundes Beauftragten verpflichtet sind, die von ihren Hunden auf öffentlichen Straßen, Geh- und Radwegen verursachten Verunreinigungen (Hundekot) zu beseitigen.
Verstöße hiergegen stellen gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
Die Zahlung der Hundesteuer ist kein Freibrief für Hundehalter durch ihre Hunde die öffentlichen Verkehrsanlagen verunreinigen zu lassen!
Verunreinigungen von Straßen und Gehwegen sowie Grün- und Parkanlagen sind nicht nur unansehnlich, sondern auch unzumutbar für die mit der Pflege dieser Anlagen Betrauten.