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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sandersleben (Anhalt) beschlossen. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen (Beschluss Nr. 182-23-2023).
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans westlich der Wipper umfasst die Flurstücke 583/1 und 583/2 (tlw.) der Flur 1 in der Gemarkung Sandersleben mit einer Gesamtfläche von ca. 5,3 ha.
Auszug rechtskräftiger Flächennutzungsplan (westlich der Wipper):
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans östlich der Wipper umfasst die Flurstücke 40 und 41 der Flur 3 in der Gemarkung Sandersleben mit einer Gesamtfläche von ca. 2,7 ha.
Auszug rechtskräftiger Flächennutzungsplan (östlich der Wipper):
Im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Vorhabenflächen westlich und östlich der Wipper als Sondergebiet für Photovoltaik ausgewiesen werden. Geplant ist die Errichtung von zwei Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sandersleben (Anhalt), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung einschließlich Umweltbericht, Stand März 2023 liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 17.04.2023 bis einschließlich 17.05.2023
im Verwaltungsamt der Stadt Arnstein, Bauamt Zimmer 19, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein OT Quenstedt während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr. |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage der Stadt Arnstein möglich (www.arnstein-harz.de).
Während der Offenlegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sandersleben (Anhalt) schriftlich (auch per E-Mail) oder zur Niederschrift bei der Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein (E-Mail: post@arnstein-harz.de) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin ist gemäß § 3 Abs. 3 BauGB bei Flächennutzungsplänen ergänzend darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Arnstein, den 27.03.2023