Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 23. März 2023 den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Welbslebener Straße“ im OT Quenstedt in der Fassung Januar 2023 beschlossen und die Begründung zum Entwurf der Einbeziehungssatzung gebilligt. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Beschluss-Nr.: 195-24-2023).
Gemäß § 34 Ab. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind (Einbeziehungssatzung). Planungsziel ist die Entwicklung der ehemals kleingärtnerisch genutzten Fläche zu einer Wohnbaufläche.
Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Weiterhin wird von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen und § 4c BauGB nicht angewendet.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 50/5 der Flur 8 in der Gemarkung Quenstedt mit einer Gesamtfläche von 994 m2.
Kennzeichnung des Plangebietes:
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Welbslebener Straße“ in der Fassung Januar 2023 mit dem Entwurf der Begründung zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 17.04.2023 bis einschließlich 17.05.2023
im Verwaltungsamt der Stadt Arnstein, Bauamt Zimmer 19, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein OT Quenstedt während folgender Öffnungszeiten öffentlich aus:
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr. |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage der Stadt Arnstein möglich (www.arnstein-harz.de).
Während der Offenlegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Welbslebener Straße“ schriftlich (auch per E-Mail) oder zur Niederschrift bei der Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein (E-Mail: post@arnstein-harz.de) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Arnstein, den 24.03.2023