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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung vhb BPlan Nr. 9 Solarperk Gipshütte

Karte nicht maßstäblich

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Solarpark Gipshütte“ im OT Wiederstedt

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 23. März 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Gipshütte“ im OT Wiederstedt beschlossen. (Beschluss Nr. 196-24-2023).

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Solarpark Gipshütte“ umfasst das Flurstück 62/1 der Flur 10 in der Gemarkung Wiederstedt mit einer Gesamtfläche von ca. 2,1 ha.

Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine ehemalige Deponie.

Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Plangebiet und Darstellung Geltungsbereich (farbig markiert):

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Gipshütte“ im OT Wiederstedt wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Arnstein, den 27.03.2023

Sehnert
Bürgermeister