Aufgrund der §§ 8 und 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 209) hat der Stadtrat der Stadt Arnstein in seiner Sitzung am 07.03.2024 folgende 4. Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
Absatz 2 wird neu aufgenommen:
(2) Die Flagge ist blau-weiß-blau (1:4:1) gestreift (Längsform: Streifen senkrecht verlaufend) und mittig mit dem Stadtwappen belegt.
Bisheriger Absatz 2 wird Absatz 3.
Die 4. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Arnstein, den 12.03.2024