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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Stadt Arnstein für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 100 Kommunalverfassungsgesetz LSA vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), hat der Stadtrat der Stadt Arnstein in der Sitzung am 11.01.2024 folgende Haushaltssatzung, geändert durch Beitrittsbeschluss vom 07.03.2024, erlassen:

§ 1

Ergebnisplan und Finanzplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen enthält, wird

1.

im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf  —  10.825.000 EUR

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  10.825.000 EUR

2.

im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  9.841.100 EUR

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  9.438.900 EUR

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf  —  604.800 EUR

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf  —  1.274.800 EUR

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf  —  411.800 EUR

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf  —  144.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 411.800 Euro festgesetzt

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird auf 5.230.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 1.968.220 Euro festgesetzt.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

1.1

für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf

350 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

370 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

345 v.H.

§ 6

Budgets

Der Haushalt ist im Haushaltsjahr 2024 in folgende Budgets untergliedert:

Querbudgets

Budget 1

Personal

Budget 2

Abschreibungen und Sonderposten

Budget 3

Interne Verrechnung

Budget 4

EDV (Hard- und Software)

Budget 5

Aus- und Fortbildung

THH Bürgermeister

Budget 1

11111 Verwaltungssteuerung

THH Hauptamt

Budget 1

11112 Politische Gremien

11131 Zentrale Dienste

11180 Öffentlichkeitsarbeit

Budget 2

21110 Grundschulen

24110 Schülerbeförderung

Budget 3

36510 Kindertagesstätten

36610 Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit

Budget 4

42110 Sportförderung

42410 Sportstätten

42420 Freibäder

Budget 5

25200 Heimatmuseum

27210 Bücherei

28100 Heimat- und Kulturpflege

57110 Wirtschaftsförderung

57510 Tourismus

Budget 6

12120 Wahlen

THH Finanzen

Budget 1

11121 Finanzwirtschaft Haushalt

11122 Zahlungsverkehr

53111 Konzessionsverträge Stromversorgung

53210 Konzessionsverträge Gasversorgung

53310 Konzessionsverträge Wasserversorgung

53112 Anteile an Versorgungsunternehmen Strom

53510 Anteile an Versorgungsunternehmen

kombinierte Versorgung

61110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen

61210 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

THH Bauamt

Budget 1

11132 Bauhof

Budget 2

11171 Grundstücks- und Gebäudewirtschaft und Liegenschaften

Budget 3

11172 Kommunaler Wohnraum

Budget 4

51100 Räumliche Planung und Entwicklung

52100 Bau- und Grundstücksordnung

52310 Denkmalpflege

55510 Land- und Forstwirtschaft

57310 Allgemeine kommunale Einrichtungen

Budget 5

53810 Abwasserbeseitigung

54100 Gemeindestraßen

54200 Nebenanlagen an Kreisstraßen

54300 Nebenanlagen an Landesstraßen

54400 Nebenanlagen an Bundesstraßen

54510 Winterdienst und Straßenbeleuchtung

54610 Parkplätze und Stellflächen

54710 Einrichtungen ÖPNV

THH Ordnungsamt

Budget 1

12200 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

12270 Personenstands- und Meldewesen

Budget 2

12600 Brandschutz

12810 Katastrophenschutz

Budget 3

53710 Abfallbeseitigung

55110 Öffentliches Grün

55210 Öffentliche Gewässer

55410 Naturschutz und Landschaftspflege

Budget 4

55310 Friedhofs- und Bestattungswesen

THH Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“

Budget 1

51120 Programm „Sozialer Zusammenhalt“

Städtebauliche Gesamtmaßnahme

Alle Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig.

§ 7

Sonstige Bestimmungen

Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen werden für übertragbar erklärt.

Der fortgeschriebene Planansatz des Haushaltsjahres 2024 umfasst den Ansatz im Haushaltsplan, die übertragenen Ermächtigungen aus dem Vorjahr inklusive Kassenreste (Erklärung: Leistungen die im Haushaltsjahr 2023 in Anspruch genommen wurden, aber erst im Haushaltsjahr 2024 zur Zahlung fällig werden) sowie über- und außerplanmäßige Ansatzveränderungen.

Stadt Arnstein, den 08.03.2024

(Unterschrift Bürgermeisterin)

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz LSA erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Mansfeld-Südharz am 13.02.2024 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.002.024 erteilt worden.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 Kommunalverfassungsgesetz LSA zur Einsichtnahme vom 02.04.2024 bis 12.04.2024 in der Finanzabteilung des Verwaltungsamtes (Zimmer 14) der Stadt Arnstein OT Quenstedt, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein, öffentlich aus.

Stadt Arnstein, den 08.03.2024

(Unterschrift Bürgermeisterin)