Gemäß §§ 8, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) hat der Stadtrat der Stadt Arnstein in seiner Sitzung am 07.03.2024 folgende Satzung beschlossen:
Der § 4 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Nach Beendigung der Truppmannausbildung – Teil 1 erhält jeder Ausbilder eine Entschädigung in Höhe von 25,00 € und jeder Ausbildungshelfer eine Entschädigung in Höhe von 15,00 € für den Vorbereitungs- und Organisationsaufwand.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Arnstein, den 08.03.2024