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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2018

Gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 4 i.V.m. § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des LSA vom 17. Juni 2014 in der z.Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:

Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung 2018 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt (Beschluss-Nr. 65-06-2025).

Der Jahresabschluss 2018 und der Rechenschaftsbericht der Stadt Arnstein liegen nach § 120 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA in der Zeit vom

22.04.2025 bis 05.05.2025

während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme im Verwaltungsamt der Stadt Arnstein in 06456 Arnstein (OT Quenstedt), Eislebener Chaussee 2, öffentlich aus.

Arnstein, 04.04.2025

Klaus
Bürgermeisterin

Beschluss-Nr. 65-06-2025

vom 03.04.2025

1.

Der Stadtrat der Stadt Arnstein beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 29.730.188,30 €. Der Jahresüberschuss in Höhe von 623.731,58 € wird gemäß § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Dem Fehlbetragsvortrag werden 177.612,84 € und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 446.118,74 € zugeführt.

2.

Der Stadtrat der Stadt Arnstein erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss 2018 die Entlastung.

Abstimmungsergebnis des Stadtrates:

Mitglieder des Stadtrates:

19

davon anwesend:

16

Abstimmungsberechtigt:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Klaus
Bürgermeisterin